Buchungszeiten & Elternbeiträge
Die Buchungszeiten sind durch das Bayerische Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (BayKiBiG) geregelt.
Folgende Elternbeiträge (€/Monat) gelten ab 01.09.2025:
|
durchschnittliche, |
Monatsbeitrag Kindergarten (Kinder ab 3 Jahren): |
Monatsbeitrag Krippe (Kinder von 2-3 Jahren): |
|---|---|---|
| 1 – 2 Stunden täglich |
– |
170,00 € |
| 2 – 3 Stunden täglich |
– |
192,50 € |
| 3 – 4 Stunden täglich |
145,00 € |
215,00 € |
| 4 – 5 Stunden täglich |
160,00 € |
237,50 € |
| 5 – 6 Stunden täglich |
175,00 € |
260,00 € |
| 6 – 7 Stunden täglich |
190,00 € |
282,50 € |
| 7 – 8 Stunden täglich |
205,00 € |
305,00 € |
| 8 – 9 Stunden täglich |
220,00 € |
327,50 € |
| 9 – 10 Stunden täglich |
235,00 € |
350,00 € |
Folgende Elternbeiträge (€/Monat) gelten für die Schulkind-Betreuung ab 01.09.2025:
Schulkinderbetreuung:
40,00 € / Monat für 2 Tage in der Woche
47,50 € / Monat für 3 Tage in der Woche
55,00 € / Monat für 4 Tage in der Woche
62,50 € / Monat für 5 Tage in der Woche
Die Beiträge sind inkl. 4,00 Euro Spielgeld / Monat
Ermäßigung bei zwei Kindern gleichzeitig im Kindergarten für das zweite Kind 25,00 Euro / Monat
Zuschuss nach BayKiBiG Art. 23: Zur Entlastung der Familien leistet der Staat einen Zuschuss zum Elternbeitrag für Kinder in Kindertageseinrichtungen. Der Zuschuss beträgt aktuell 100 € pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt. Der monatliche Elternbeitrag wird entsprechend reduziert.
Weitere Formen der finanziellen Entlastung von Familien mit Kindern im Krippenbereich orientieren sich an der aktuellen Gesetzeslage. Diese können Sie auf der Homepage „Zentrum Bayern Familie und Soziales“ (https://www.zbfs.bayern.de) finden.